Einsatzoptionen des THW
Dazu gehört, dass die Gefahrenabwehrbehörden die einzelnen Hilfeleistungsorganisationen, ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten kennen und bei Bedarf unverzüglich zum Einsatzort rufen.
Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den landesgesetzlichen Regelungen werden durch das THW nicht berührt. Das THW wird hier unterstützend tätig. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch.
Auf Grundlage dieser Einsatzoptionen wurde ein Kennziffer-Katalog der bundesenheitlichen Gefährdungsbeschreibung, der Arbeitsgruppe "Risiken in Deutschland" des AK V der IMK entwickelt.
Ansprechpartner für Anforderer:
Dr. Tobias Klug
Ortsbeauftragter
Notfall-Handy
0174 / 33 88 093
(24 Stunden besetzt)
Oder wenden Sie sich an unsere übergeordnete Dienststelle die